Damit ihr behandelnder Arzt Ergotherapie verordnen kann, muss eine entsprechende Indikation z.B. eine Diagnose vorliegen. In der Regel sieht ihr behandelnder Arzt den Bedarf nach einer ausführlichen Eingangsdiagnostik mit entsprechenden Tests und/ oder Gesprächen sowie der Einbeziehung von Fremdbefunden. Sie können aber auch selbst Ihren behandelnden Arzt ansprechen und erfragen, ob durch eine ergotherapeutische Behandlung eine Verbesserung in ihrer Situation erreichbar wäre.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder (infolge eines Arbeitsunfalls) von der Berufsgenossenschaft übernommen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die anfallenden Kosten komplett übernommen, bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist eine Selbstbeteiligung erforderlich. Diese sogenannte Zuzahlung liegt bei 10 % der Gesamtkosten zuzüglich 10, 00 Euro Rezeptgebühr. Allerdings haben auch Erwachsene die Möglichkeit von der gesetzlichen Zuzahlung befreit zu werden (Nachweis über Befreiungsausweis).
In der Regel findet die Kostenübernahme auch durch die privaten Krankenversicherungen statt, allerdings gibt es da manche Besonderheiten. Deshalb ist es empfehlenswert diesen Punkt vor Beginn der Behandlung mit der jeweiligen Kasse abzuklären.
Bitte melden Sie sich nach Ausstellung eines Rezeptes schnellstmöglich in unserer Praxis, da die Ergotherapie nach Ausstellungsdatum innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.